1. Bedarfsluftverkehr
a) LTS fliegt als Bedarfsfluggesellschaft, das heißt, sollte die für die jeweiligen Produkte festgelegte Anzahl an Passagieren nicht zusammenkommen, findet der Flug nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt statt. Dies gilt sowohl für Streckenflüge als auch für Rundflüge.
Unsere Flugpläne sind als “Unverbindlicher Bedarfsflugplan“ entsprechend gekennzeichnet.
Im Charterbetrieb bestimmt der Kunde die Anzahl der Passagiere.
b) LTS fliegt mit den AN 2 ausschließlich nach Sichtflugregeln. Sollten die meteorologischen Bedingungen am Zielflugplatz eine Landung nicht zulassen, gilt der nächstgelegene Flugplatz mit für eine sichere Landung erforderlichen Wetterbedingungen als Ausweichflugplatz. Ist vor Abflug bekannt, dass die meteorologischen Umstände eine Landung am Zielflugplatz nicht zulassen, findet der Flug nicht statt. Das Gleiche gilt für den Fall, dass am Startflugplatz die erforderlichen Wetterminima unterschritten werden. Unter diesen Umständen werden, soweit Umbuchungen nicht möglich sind, die anteiligen Flugkosten erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Gleiches gilt bei Ausfall von Flügen aus anderen Sicherheitsgründen.
d). Der Vertrag kommt durch Aushändigung/Zugang der Auftragsbestätigung/ Rechnung bzw. des Flugscheins zustande.
2. Zahlung
Die Flugleistungen sind vor Antritt in BAR, per ÜBERWEISUNG oder mit EC-KARTE zu bezahlen.
3. Umbuchung
Eine Umbuchung liegt vor, wenn auf Wunsch des Anmelders/Passagiers der Flugtermin innerhalb einer Saison geändert wird. Bis 14 Tage vor Abflug sind Umbuchungen kostenlos, bis zu 7 Tagen vor Abflug werden € 15,00, bis einschließlich 1 Tag vor Abflug € 50,00 bzw. am Abflugtag (Storno) der volle Flugpreis berechnet.
Es steht dem Anmelder/Passagier frei, die Flugleistung auf einen Dritten zu übertragen.
Die Umschreibung kostet € 10,00 zuzüglich Mwst. Bearbeitungsgebühr.
4. Kinderermäßigungen
Eine generelle Ermäßigung für Kinder ist wegen der nur vorhandenen 9 Passagierplätze nicht vorgesehen. Nach vorheriger Absprache und in Abhängigkeit von der Auslastung kann im Einzelfall eine Ermäßigung verhandelt werden. Zur Sicherheit Ihrer Kinder ist ein Mitflug auf dem Schoß der Begleitperson nicht möglich.
5. Rücktritt
Stornierungen müssen LTS schriftlich unter Angabe des Namens und des Flugtermins mitgeteilt werden. FAX an: 03341/31 13 39 oder Brief an:
LTS LuftTaxiService, Flugplatzstraße F1/20, 15344 Strausberg
Stornogebühren: bis 21 Tage vor Abflug 25%, bis 14 Tage vor Abflug 30%, bis 7 Tage vor Abflug 50%, bis 1 Tag vor Abflug von 80% bzw. am Abflugtag selbst in Höhe von 100% des Flugpreises. Es steht dem Anmelder/Passagier frei, bis 45 Minuten vor Abflug einen Ersatzpassagier zu benennen (vergl. Ziffer 3 Satz 3).
6. Änderungen
LTS ist nach besten Kräften bemüht, ihre Fluggäste pünktlich zu befördern. Bekanntgegebene Flugzeiten können Änderungen ohne Vorankündigung unterliegen und sind nicht Bestandteil der Verträge. LTS ist berechtigt, Abflug- und Rückflugzeiten zu ändern. Gleiches gilt für das Fluggerät und die Streckenführung. Ferner ist LTS in Ausnahmefällen berechtigt, die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Flug infolge höherer Gewalt unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Fluggast als auch LTS den Vertrag kündigen. Bei rechtzeitiger Kündigung vor Abflug erhält der Gast den gezahlten Flugpreis anteilig zurück. Damit sind alle Ansprüche aus dem Vertrag abgegolten.
8. Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In solch einem Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne nach gemäß zur Durchführung zu bringen.